Schulungen

Jährliche Unterweisung von Kranführern!

Rechtliches:
Ein Kran ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber muss nach § 12 Absatz 1 die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 unterweisen. Danach muss er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchführen.
Die Unterweisungen finden in den Schulungsräumen in unserem Hause im Gewerbegebiet Frauengrund statt. Sie bestehen aus einem theoretischen und einem Praktischen Teil. Die Teilnehmer erhalten hierüber eine Bescheinigung.
Weitere Informationen zu den Unterweisungen und den Terminen erhalten Sie auf Nachfrage.

Weitere Inhalte zu den Schulungen

Terminanfrage Jährliche Unterweisung für Kranführer

Wir bieten die Termine für die Unterweisungen flexibel und nach Bedarf an.
Richten Sie Ihre Anfrage für die Unterweisung an info@werp-baumaschinen.de

Schulungsräume zu vermieten!

In unserem Firmensitz befinden sich getrennt vom Betrieb Schulungsräumlichkeiten, die Sie für ihre Veranstaltung mieten können.
Bei Interesse richten Sie ihre Anfrage bitte an info@werp-baumaschinen.de

Partner im Verkauf und Service

Gemeinsam sind wir stark! Mit unseren Partnerfirmen bieten wir unseren Kunden eine große Auswahl an verschiedenen Produkten sowie spezialisierte Dienstleistungen.

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